1.- Die Schweiz muss ihre Sicherheitspolitik auf die zukünftigen Bedrohungen und morgigen Verletzlichkeiten ausrichten. Die Welt und die Schweiz haben sich verändert und verändern sich fortlaufend.
2.- Im Vordergrund stehen a) die internationalen Vernetzungen der Wirtschaft, Gesellschaft und der Politik sowie b) die Abhängigkeit des alltäglichen Lebens von der Technik, den Infrastrukturen und Institutionen, insbesondere von der fortschreitenden Digitalisierung mit ihren Auswirkungen auf die Entscheidungs- /Versorgungs-/Arbeits-/Lebensprozesse. Die Stichworte der Digitalisierung, der Infrastrukturen und das Funktionieren der sozialen Institutionen illustrieren, was gemeint ist.
3.- Der «ewige» Frieden ist nicht garantiert, auch wenn sich internationale Institutionen, wie die UNO und die OSZE, bemühen. Grossmächte und sich exponierende Nationalstaaten versuchen, sich neu zu positionieren und ihre Einflusssphären auszuweiten. Dabei vermengen sich politische/wirtschaftlich/ideologische Intentionen zu unvorhersehbaren Kräften mit unendlichen Folgewirkungen wie des Terrorismus und von Flüchtlingsströmen.
4.- Im Vordergrund steht – möglicherweise – derzeit nicht mehr der Krieg im Sinne des Gewinns von Territorien. Hingegen hat das politische-machtmässige-terroristische Unruhestiften weltweit zugenommen. Dazu genügen neben wirtschaftliche Unterwanderungen, Cyberattacken, stellvertretende Kriege, verdeckte Einflussnahmen und spezielle offene Angriffe auf spektakuläre und/oder lebensnotwendige und politisch bedeutsame Ziele.
5.- Die Distanzen sind durch die modernen Raketensysteme, Flugzeugträger und Luftbetankungen sowie durch vor Ort lancierte Anschläge sekundär geworden. Erst recht in Zukunft. Die Cyberangriffe belegen die Feststellungen überdeutlich. Kein Land kann sich als durch gute Nachbarn geschützt betrachten. Sichtbar wird auch, dass die gewachsenen eigenen Verletzlichkeiten die werdenden Bedrohungsbilder als real erscheinen lassen. Sowohl die Bodenstreitkräfte als auch die Luftwaffen defensiver Staaten müssen sich wappnen und für den Schutz ihrer Besonderheiten besorgt sein.
6.- Dies verfassungsrechtlichen Ziele (Art. 2 BV) des Schutzes der Freiheit und der Rechte des Volkes sowie des Bewahrens der Unabhängigkeit und der Sicherheit des Landes bleibt gültig, müssen aber im Lichte der werdenden Bedrohungsbilder neu beleuchtet werden. Die rechtlich vorausgesetzte Neutralität (Art. 173/185 BV) gewinnt sogar an Bedeutung, insbesondere mit Blick auf die präventive Abwehr von Bedrohungen und die Beiträge der Aussenpolitik an die Konfliktminderungen in allen Teilen der Welt. Die Armee, über welche die Schweiz «ex constitutione» (aufgrund der Verfassung) verfügt (Art. 58 BV), muss Bedrohungen, Verletzlichkeiten und die politischen Herausforderungen immer wieder neu beurteilen und sich neu organisieren.
7.- Der absolut defensive Auftrag der Armee gilt auch für den Luftraum. Dieser darf Dritten nicht als Freiraum gegen unser Land, dessen Infrastrukturen und Institutionen, unsere Armee und als Basis für Aktionen ab dem schweizerischen auf Drittstaaten überlassen werden. Wird er nicht beherrscht und überwacht, so könnte er zum «Tummelplatz» fremder Luftwaffen werden. Die sog. Luftpolizei ist eine reine Polizeiaufgabe, welche der Einhaltung des Luftfahrtrechts zudient. Sie bedingt einen wichtigen Nebeneinsatz.
8.- Die Verantwortung der Armee für unsere Sicherheit im eigenen Raum – dissuasiv (abhaltend) und verteidigend – bleibt andauernd bedeutsam. Nicht zuletzt auch mit Blick auf die Chancen, friedensstiftend zu wirken. Zu denken ist dabei auch an die zahlreichen internationalen Organisationen, die ihren Sitz in der Schweiz und denen wir Schutz zu gewähren haben. Auch unter diesem Gesichtspunkt spielt die Luftwaffe eine grosse Rolle.
9.- Da die Schweiz neutral ist und also keinem Bündnis angehört, muss sie erhöhte Eigenleistungen erbringen. Dies gilt für das ganze Spektrum der Armee – mit Einschluss der Luftwaffe. Nur so bleibt sie glaubwürdig.
10.- Die Erneuerung der Luftwaffe ist eine bleibende Aufgabe. Die erforderlichen Aufwendungen sind dem Budgetposten der Armee zu belasten, wie dies vorgesehen ist. Dabei müssen wir uns klar sein, dass unser kleines Land leistungsfähiger Mittel bedarf, um sach-/zeitgerecht agieren zu können.
Martin Lendi
Prof. Dr. iur. Dr. h.c., em. o. Prof. für Rechtswissenschaft ETH, Küsnacht ZH